Notstromaggregatn nach DGUV V3 in Rostock prüfen lassen
Die DGUV Vorschrift 3 regelt die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Notstromaggregatn fallen als ortsfeste Anlagen unter diese Prüfpflicht.
Individuelle Beurteilung erforderlich
Die Prüffristen nach DGUV V3 betragen für ortsfeste Anlagen in der Regel 4 Jahre, können aber je nach Gefährdungsbeurteilung verkürzt werden.
Die Ausführung erfolgt ausschließlich durch den jeweils beauftragten Fachbetrieb. Der Vertrag kommt direkt zwischen dem anfragenden Unternehmen und dem ausführenden Fachbetrieb zustande.
So funktioniert die Vermittlung
Wir nehmen Ihre Anfrage entgegen und prüfen, ob eine Vermittlung an einen geeigneten unabhängigen Fachbetrieb oder Sachkundigen möglich ist. Die konkreten Konditionen, Termine und Leistungsinhalte werden anschließend direkt mit dem ausführenden Betrieb vereinbart.
Eine erste Abklärung dauert in der Regel wenige Werktage. Sie erhalten danach Rückmeldung, ob eine Vermittlung möglich erscheint und wie die nächsten Schritte aussehen.